Die rigorose Relativierung von Gesetzen löst noch keine Probleme
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrtes Präsidium,
meine sehr geehrten Damen und Herren,
ein Gesetz, das Gesetze nicht abschafft, sondern ihre Wirksamkeit relativiert, ohne zu
benennen, welche konkreten Gesetze das sein könnten, was hätte das für Folgen?
Man bräuchte ein Bürokratiefreiheitskataster, um zu wissen, welche eigentlich noch in Kraft befindlichen Gesetze gerade nicht oder nur begrenzt örtlich oder zeitlich wirksam sind.
Zur Beteiligung potentieller Antragsteller und Anwender gäbe wahrscheinlich auch
einen Bürokratiefreiheitskatasterbeirat, natürlich paritätisch besetzt. Dort würde
jährlich ein mit großem Aufwand gefertigter Bürokratiefreiheitskatasterbericht
diskutiert werden, ohne dass dies einen erkennbaren gesellschaftlichen Nutzen hätte.
Ein Gesetz, wie es die FDP vorschlägt, würde nicht nur offensichtlich seinen Zweckverfehlen, es wäre auch grob verfassungswidrig. Gesetze dürfen in einem Rechtsstaat nur durch Gesetze aufgehoben werden, die das Parlament beschließt und nicht durch Entscheidungen von Ministerien oder sogar durch eine Genehmigungsfiktion bei Unterlassen einer Entscheidung, wie § 3 Absatz 2, Satz 3
des Gesetzentwurfes vorsieht.
Das Rechtsstaatsprinzip des Artikel 20 und das Homogenitätsgebot des Artikel 28 des Grundgesetzes verbieten solche verfassungswidrigen Experimente auch den Ländern.
Trotzdem muss man das Grundanliegen zur Reduzierung von bürokratischem Aufwand begrüßen. Um eine komplexe Gesellschaft zu organisieren, ist zwar ein gewisses Maß an Bürokratie erforderlich. Ihr Übermaß frisst aber nicht nur wichtige Ressourcen, sie behindert und verhindert auch Entwicklung und wirtschaftliches
Wachstum.
Ein schlankerer Staat erfordert keine rudimentäre, sondern eine effizientere
Rechtssetzung. Dabei geht es zunächst nicht um Standards, ihre Intensität und
Detailverliebtheit, sondern erstmal um die Übersichtlichkeit, Transparenz und
Verlässlichkeit von Recht.
Die rigorose Abschaffung, Vereinfachung oder Relativierung von Gesetzen lösen
keine Probleme. Im Gegenteil: Die Klärung wichtiger Rechtsfragen würde in
Kommentierungen oder gerichtliche Einzelentscheidungen verlagert werden, deren
Allgemeinverbindlichkeit im Zweifel stünde. Nicht nur kommunale Entscheidungen
würden damit eher erschwert als erleichtert.
Bessere Gesetze müssen stattdessen systematischer geordnet und aufgebaut und so
klar wie möglich formuliert werden. Dazu gehört auch die Vereinheitlichung von
Rechtsbegriffen, um zukünftig den digitalen Datenaustausch zwischen verschiedenen
Rechtsgebieten zu erleichtern. Dazu verweise ich auf die mündliche Anhörung des
Wirtschafts- und Digitalisierungsausschusses am 3. Dezember letzten Jahres zu
unserem Antrag „Daten effizienter vernetzen“.
Der vorliegende Antrag bietet immerhin einen Anlass im Ausschuss zumindest über
die folgenden Fragen zu sprechen:
Wie werden die Erfahrungen anderer Länder mit Verfallsfristen für Gesetze bewertet?
Gibt es in unserem Landesrecht das Potential für die Vereinheitlichung von Rechtsbegriffen, Verfahren und Fristen?
Macht es Sinn, eine entsprechende Bereinigung des Landesrechts mit derZusammenfassung geeigneter Einzelgesetze in Gesetzbücher zu verbinden?
Sollte eine solche Überarbeitung auch mit einer Straffung von Rechtsmittelverfahren verbunden werden?
Am 4. Dezember des vergangenen Jahres hat es eine Besprechung des Bundeskanzlers mit den Ministerpräsidenten der Länder gegeben, bei der man sich u.a. darauf geeinigt hat, eine bessere Rechtssetzung anzustreben, die„verständlicher, praxistauglicher und verlässlicher“ ist. Das verpflichtet nicht nur den Bund, sondern auch die Länder.
Ich freue mich auf fruchtbare Diskussionen im Ausschuss über grundsätzliche Fragen der Normenkontrolle.