Dr. Hermann Junghans
#kurSHalten

Rede: Denkmalschutz umfassend unterstützen

Denkmalschutz umfassend unterstützenDenkmalschutz umfassend unterstützen

Es gilt das gesprochene Wort! Sehr geehrtes Präsidium, meine Damen und Herren,

nicht allen ist zu jeder Zeit bewusst, dass Denkmale bedeutende historische Quellen mit einem nie völlig erschlossenen Erkenntnispotential sind. Darüber hinaus sind sie die wichtigste Grundlage, um eine Kulturlandschaft zu prägen und Identität zu schaffen.

Selbst „unbequeme Denkmale“, die an dunkle Ereignisse und Zeiträume in unserer Geschichte erinnern, haben einen Wert. Sie sind Dokumente, die uns mahnen, aus der Geschichte zu lernen.

Der „Tag des offenen Denkmals“ oder die Veröffentlichung von interessanten baugeschichtlichen Erkenntnissen für die breite Öffentlichkeit schaffen Bewusstsein und müssen unterstützt werden.

Trotzdem ist der Wert von Denkmalen nicht allen und zu jeder Zeit bewusst. Deshalb müssen Denkmale auch durch Gesetze geschützt werden.

Wir müssen über Denkmale informieren, für sie sensibilisieren, ihre Unterhaltung unterstützen und bei Verstößen auch sanktionieren.

Im Einzelnen:

Denkmale müssen durch eine Eintragung in die Denkmalliste einen klaren rechtlichen Status erhalten. Dabei darf man hinterfragen, ob der Beurteilungsspielraum, ob ein Denkmal vorliegt, nur mit einem Ja oder Nein ohne weitere Differenzierungsmöglichkeit beantwortet werden sollte.

Wäre es nicht effektiver, bei der Eintragung eines Denkmals als „einfach“ rein optische Eingriffe, wie Fotovoltaikanlagen auf dem Dach, erlaubnisfrei zuzulassen?

Die Belastung der Denkmalbehörden beruht ganz wesentlich auch darauf, dass sich das Mindestalter für ein Denkmal von ursprünglich 300 Jahren auf mittlerweile nur noch 30 Jahre verringert hat. Auch dort könnte eine Eintragung nach Bedeutungsgraden sinnvollere Schwerpunktsetzungen ermöglichen.

Denkmäler sind am besten geschützt, wenn die Eigentümer das Denkmal auch vernünftig nutzen können und an seinem Erhalt auch deshalb ein eigenes Interesse haben. Das muss bei denkmalrechtlichen Auflagen berücksichtigt werden.

Muss es sein, dass Eigentümern von einfachen Denkmalen der Einbau von teuren Holzfenstern auferlegt wird, wenn in dem Gebäude seit Jahrzehnten Kunststofffenster eingebaut sind?

Um eine vorhersehbare und nachvollziehbare Praxis der Denkmalbehörden sicherzustellen, bedarf es zumindest klarstellender untergesetzlicher Regelungen. Eine „Servicestelle Denkmalrecht“ soll zukünftig bei der Anwendung dieser Regelungen helfen und auf eine einheitliche Anwendung hinwirken.

Die finanziellen Belastungen für ein Denkmal können erheblich sein. Deshalb bedarf es auch wirtschaftlicher Hilfen. Neben der steuerlichen Geltendmachung von Aufwendungen für Investoren und für das selbstgenutzte Denkmal sind es die Programme der Städtebauförderung und der Strukturhilfen für ländliche Räume, ohne die manche Denkmale kaum erhalten werden können.

Trotz aller Maßnahmen kommt es immer wieder zu kleineren oder auch massiven Verstößen. Für kleinere Verstöße genügt der derzeitige Bußgeldrahmen des Denkmalschutzgesetzes vollkommen.

Um aber schwereren Verstößen vorzubeugen, genügen auch ein erheblicher höherer Bußgeldrahmen, die Gewinnabschöpfung über das Ordnungswidrigkeitenrecht und die Einziehung der Baumaschinen, mit denen das Denkmal zerstört wurde, ganz offensichtlich nicht.

Wenn der rechtswidrige Abriss eines Denkmals zu millionenschweren wirtschaftlichen Vorteilen führt, bedarf es Instrumente der Einziehung, wie sie für die Geldwäsche entwickelt wurden.

 

Meine Damen und Herren, das Denkmalrecht soll unser kulturelles Erbe über viele Generationen schützen. Wir sollten uns deshalb bemühen, über Fraktions- und Koalitionsgrenzen hinweg, möglichst Einvernehmen über die Grundsätze des Denkmalrechts und wie wir es vorsichtig weiterentwickeln wollen, zu erzielen.

Ich freue mich auf fruchtbare Gespräche.