Gesetzesveröffentlichungen nun digital Landtag ändert einstimmig die Landesverfassung
„Der Landtag hat in seiner Sitzung am 16. Oktober den Artikel 46 der Landesverfassung geändert. Bislang war dort vorgeschrieben, dass Gesetze „gedruckt“ in Papierform veröffentlicht werden mussten, um in Kraft treten zu können. Dieser Artikel 46 wurde nun dahingehend geändert, dass die Veröffentlichung zukünftig digital erfolgen soll. Dies spart dem Land nicht nur erhebliche Kosten. Die digitale Fassung ist auch barrierefreier und erleichtert den Zugang zum Recht“, so Junghans.